Wisst Ihr eigentlich welche Möglichkeiten es gibt, sich Weiterbildung fördern zu lassen? In einem Test der "Stiftung Warentest" habe ich jede Menge gefunden und möchte sie Euch in den nächsten Wochen vorstellen.
Heute geht's los mit dem Prämiengutschein:
Was ist das? Das Kernelement des Konzepts "Bildungsprämie", das im Dezember 2008 an den Start gehen soll. Der Prämiengutschein ist die schriftliche Zusage, dass ein Teil der Weiterbildungskosten übernommen wird.
Was wird gefördert? Einmal jährlich die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung. Sie darf nicht innerbetrieblich stattfinden und muss über eine arbeitsplatzbezogene Anpassung hinausgehen. Auch der Besuch von Messen oder Kongressen wird nicht unterstützt.
Wer wird gefördert? Erwerbstätige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 17.900 Euro. Für Verheiratete liegt die Grenze bei 35.800 Euro. Dadurch sollen vor allem jene von der Förderung profitieren, die sich sonst wegen ihres geringen Einkommens eher selten weiterbilden. Nicht förderberechtigt sind Arbeitslose oder Menschen, die Anspruch auf andere Finanzierungshilfen für den betreffenden Kurs haben.
Wie wird gefördert? Der Name sagt es: Es wird per Gutschein gefördert. Den erhalten Interessierte, die die obengenannten Voraussetzungen erfüllen. Der Gutschein deckt die Hälfte der Kurskosten ab, maximal aber 154 Euro. Mindestens die gleiche Summe muss der Lerner aus eigener Tasche noch einmal drauflegen. Die Prämie schöpft also optimal derjenige aus, der eine Weiterbildung im Wert von 308 Euro bucht. Ist das Seminar teurer, kann der restliche Betrag auch aus Mitteln der beiden anderen Komponenten der Bildungsprämie (Weiterbildungssparen und Weiterbildungsdarlehen) bezahlt werden. Welche der drei Fördermöglichkeiten für den Lerner infrage kommt, klärt eine kostenlose Beratung. Sie ist Pflicht für jeden, der die Bildungsprämie in Anspruch nehmen möchte. Der Berater informiert sich über die persönlichen Voraussetzungen. Kommt der Gutschein infrage, vermerkt er darauf Bildungsziel und mindestens drei geeignete Anbieter. Bei einem von ihnen bucht der Lerner den Kurs und zahlt seinen Anteil der Kursgebühr; der Kursveranstalter löst den Gutschein bei der "Service- und Programmstelle Bildungsprämie" ein.
Wer ist Ansprechpartner? Beratungsstellen in ganz Deutschland. Unter der kostenlosen Hotline 0800/2623000 können sich Bildungshungrige informieren, wo die nächste Beratungsstelle in ihrer Region ist und welche Unterlagen sie zum persönlichen Gespräch mitbringen müssen. Welche Beratungseinrichtungen genau infrage kommen, stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest. Wahrscheinlich werden es Kammern, Volkshochschulen und länderspezifische Einrichtungen sein. Eine Liste ausgewählter Beratungsstellen steht laut Bundesbildungsministerium ab Dezember 2008 unter
www.bildungspraemie.info, "Für an Weiterbildung Interessierte".
Beispiel: Als Mechaniker hat Uwe L. ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 17.500 Euro. Um technisch auf dem neuesten Stand zu bleiben, möchte er eine Weiterbildung machen, die 400 Euro kostet. Da Uwe L. unter der Einkommensobergrenze liegt, bewilligt ihm der Berater den Gutschein im Wert von 154 Euro. Die verbleibenden 246 Euro für die Kursgebühr zahlt Uwe L. aus eigener Tasche.
Schaut doch mal in meinem Portal, welche Weiterbildung für Euch interessant sein könnten.