Mittwoch, 11. Mai 2011

Bildung und Qualifikation - Wie man es nicht machen sollte

Vor einigen Monaten war die Plagiatsaffäre um Karl-Theodor zu Guttenberg in aller Munde. Jetzt liegt der offizielle Bericht der Uni Bayreuth vor. Und der sagt ganz klar: Guttenberg hat absichtlich getäuscht.

Echt sollte er sein - der Doktorhut (Quelle: slow-wear.de)

Das Urteil ist scharf und eindeutig: Der frühere Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) habe bei seiner juristischen Doktorarbeit "vorsätzlich getäuscht". Die Standards guter wissenschaftlicher Praxis habe er "evident grob verletzt". Zu diesem Ergebnis kommt die Universität Bayreuth in ihrem am Freitag in Auszügen vorgestellten Abschlussbericht zur Plagiatsaffäre ihres berühmten Absolventen.

Guttenberg hatte öffentlich zwar Fehler in seiner Dissertation eingeräumt und sich dafür entschuldigt. Er hat aber stets bestritten, absichtlich abgeschrieben und die Hochschule mit seiner Doktorarbeit getäuscht zu haben. Die Kommission der Universität Bayreuth, die den Fall in den vergangenen Wochen geprüft hat, sieht das ganz anders.

Über die ganze Dissertation verteilt fänden sich Stellen, die als Plagiat zu werten seien. Besonders deutlich lasse sich das anhand der Expertisen der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags veranschaulichen. Diese seien in langen Passagen in der Doktorarbeit übernommen worden, ohne entsprechend gekennzeichnet zu werden. Guttenberg habe sich "immer wieder die Autorschaft angemaßt, was bewusstes Vorgehen voraussetzt", teilte die Universität mit.

Quelle: sueddeutsche.de

Tja, schon das Sprichwort sagt: "Lügen haben kurze Beine". Das gilt offensichtlich auch für erschwindelte Qualifikationen im Berufsleben. Die sind nicht nur unmoralisch, sondern können auch ernsthafte Konsequenzen haben, wie ich gerade erst kürzlich gelesen habe:

Das Fälschen von Urkunden oder das "Ausbessern" der Noten in Zeugnissen hat sogar strafrechtliche Relevanz. Wird ein Arbeitsverhältnis aufgrund gefälschter Bewerbungsunterlagen geschlossen und daraufhin ein bestimmtes Gehalt gezahlt, könne ein Betrug vorliegen, erklärt die Anwältin.

Wer etwa unbefugt einen akademischen Titel führt, begeht eine Straftat und muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen.

Gefälschte Unterlagen können selbst dann noch eine Anfechtung oder Kündigung des Arbeitsvertrags rechtfertigen, wenn ein Mitarbeiter schon jahrelang in seiner Position tätig war. So erhielt eine Krankenschwester nach 14 Jahren einwandfreier Arbeit die Kündigung, nachdem herausgekommen war, dass sie ausländische Prüfungszeugnisse gefälscht hatte. Zu Recht, wie das Landesarbeitsgericht München feststellte (Az.: 4 Sa 159/07, Urteil vom 28.6.2007).

Quelle: sueddeutsche.de

Ich habe mich schon zu Beginn der Guttenberg-Affäre gefragt, was man eigentlich davon hat, Bildung oder Qualifikationen vorzutäuschen. Denn wenn es dann drauf ankommt, dann kann man schließlich nicht liefern.

Da empfehle ich doch lieber die echten Bildungsangebote hier auf sophia24.de. Das ist nicht nur ehrlicher, sondern auch langfristig sinnvoll. Denn echte Weiterbildung bringt mehr, als ein erschwindelter Titel oder eine erfundene Qualifikation.

Viele Grüße,
Eure